AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:
 

Stand: 06.2021

HINWEIS: Das Taxiunternehmen bzw. die von ihm eingesetzten Taxifahrer sind auch im Rahmen der Nutzung der Leistungen von NEO an die für sie geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die Bestimmungen des § 47 PBefG. Sie dürfen

Beförderungsaufträge nur annehmen und ausführen, soweit sie sich in dem für den Taxiverkehr geltenden rechtlichen Rahmen bewegen und nicht Privilegien verletzen, die gesetzlich den Taxiunternehmern vorbehalten sind.

1. Definitionen

Allgemeine Nutzungsbedingungen NEO Driver App sind die unter www.neo-driver.de abrufbarbaren Bedingungen.

Betriebssitz ist der Standort gemäß § 47 PBefG, an dem das Taxiunternehmen bzw. der Einzelunternehmer, seine Taxiunternehmung betreibt oder, sofern ein Einzelunternehmer keinen eigenen Standort hat, der Wohnsitz des Einzelunternehmers.

Endgeräte sind internetfähige Computer oder mobile Telekommunikationsgeräte wie z.B. Smartphones, Tablets etc.)

Partner Dashboard ist eine NEO Software zur Koordinierung von Beförderungsaufträgen, welche NEO dem Taxiunternehmen nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages zur online Nutzung bereitstellt.

NEO ist die Neo Ug

NEO Driver App ist eine App von NEO zur Vermittlung von Taxifahrten.

Taxiunternehmen ist ein Unternehmen oder Einzelunternehmer(in), welches/welche(r) mit NEO diese Rahmenvertrag abschließt.

Taxifahrer ist ein(e) für ein Taxiunternehmen tätige(r) und unter dessen Namen registrierte(r) Taxifahrer(in).

Zahlbetrag ist die Summe aus dem Brutto-Beförderungsentgelt und einem etwaigen Trinkgeld.

2. Leistungen von NEO

2.1 NEO vermittelt Taxiunternehmen potenzielle Fahrgäste, die über NEO einen Taxi suchen, und/oder Kurierfahrten. Zur Durchführung der vermittelten Beförderungsaufträge, müssen die Fahrer des Taxiunternehmes die NEO Driver App auf ihren Endgeräten installieren und sich als Taxifahrer registriert haben.

2.2 Die Bereitstellung der NEO Driver App ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Taxiunternehmers

3.1 Vor der Nutzung der Leistungen von NEO muss sich das Taxiunternehmen unter wahrheitsgemäßer Angabe seiner Daten bei NEO registrieren. Dabei gibt das Taxiunternehmen u.a. an, ob es die Vermittlungsleistungen als Einzelunternehmer (der Taxiunternehmer fährt selbst als einziger Taxifahrer für das bei NEO registrierte Taxiunternehmen) oder Mehrwagenunternehmer (für das bei NEO registrierte Taxiunternehmen fahren mindestens zwei bei NEO registrierte Taxifahrer oder neben dem Taxiunternehmer als Taxifahrer selbst noch ein weiterer für diesen tätiger Taxifahrer) nutzen möchte. Zudem gibt das Taxiunternehmen die Daten derjenigen Taxifahrer an, welche unter Einsatz der NEO Driver App die ihm durch NEO vermittelten Beförderungsaufträge ausführen. Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, diese Daten stets aktuell zu halten.

3.2 Das Taxiunternehmen garantiert und steht dafür ein, dass nur seine für ihn tätigen Taxifahrer die von NEO vermittelten Beförderungsaufträge durchführen und dass diese Taxifahrer die in den Allgemeine Nutzungsbedingungen NEO Driver App niedergelegten Bedingungen kennen und einhalten.

3.3 Das Taxiunternehmen verpflichtet sich zudem, dafür zu sorgen, dass nur solche Taxifahrer von NEO vermittelte Beförderungsaufträge ausführen, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Beförderung von Fahrgästen beachten und erfüllen (insbesondere müssen alle Taxifahrer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein). Des Weiteren hat der Taxiunternehmer dafür zu sorgen, dass das für die Nutzung der NEO Driver App erforderliche Endgerät im Taxi fest installiert ist und bei der Benutzung die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsvorschriften und – gesetze eingehalten werden.

3.4 Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben für den Verkehr mit Taxi (insbesondere § 47 PBefG) zu halten und dafür zu sorgen, dass sich auch die von ihm eingesetzten Taxifahrer an die gesetzlichen Vorgaben halten.

3.5 Das Taxiunternehmen haftet für alle eigenen Verstöße sowie alle Verstöße der von ihm eingesetzten Taxifahrer gegen § 47 PBefG und sonstige anwendbare Vorschriften. Entsteht NEO durch solche Verstöße ein Schaden, so hat das Taxiunternehmen NEO diesen Schaden zu ersetzen. Macht ein Dritter gegen NEO Ansprüche wegen eines solchen Verstoßes geltend, hat das Taxiunternehmen NEO auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen (sowie sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) vollumfänglich freizustellen.

3.6 Keine der beiden Vertragsparteien wird den Mitarbeitern der jeweils anderen Vertragspartei verhaltensorientierte oder persönliche Anweisungen geben. Allenfalls sind fachliche Weisungen möglich, die zur vertragsgemäßen Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind. Darüber hinaus ist das Taxiunternehmen mit seinen Diensten nicht exklusiv an NEO gebunden, sondern wird seine Dienste auch weiterhin für selbst akquirierte Beförderungsaufträge einsetzen.

3.7 Der Fahrer des Taxiunternehmens ist verpflichtet vor Schichtbeginn, das Einsatzfahrzeug in der NEO Driver App einzupflegen und die Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Der Taxiunternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Eingabe der eingesetzten Fahrzeuge durch den Fahrer, in dem dafür vorgesehenen Reiter in der NEO Driver App, wahrheitsgemäß erfolgt sind und regelmäßig kontrolliert werden.

4. Annahme von Beförderungsaufträgen

4.1 Dem Taxiunternehmen steht es frei, eine von NEO vermittelte Beförderungsanfrage anzunehmen. Mit der Annahme einer solchen Beförderungsanfrage, kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen dem Taxiunternehmen und dem jeweils von NEO vermittelten Fahrgast zustande und das Taxiunternehmen ist verpflichtet, diesen auch auszuführen. Das Stornieren eines angenommenen Beförderungsauftrages durch das Taxiunternehmen ist nur gestattet, wenn die Durchführung für diesen unzumutbar ist. Das Vorliegen für die Unzumutbarkeit ist der Taxiunternehmer beweispflichtig. Bei nicht gerechtfertigten Stornierungen wird eine Storno Gebühr in Höhe von 2,99 € zur Abrechnung hinzugefügt und vom Taxi Unternehmen eingezogen.

4.2 Kann das Taxiunternehmen die von ihm angenommene Beförderungsanfrage ohne sein Verschulden aus nach Annahme der Anfrage eingetretenen Gründen nicht ausführen, ist es verpflichtet, den Beförderungsaufrag unverzüglich zu stornieren. NEO wird diese Beförderungsanfrage dann anderen Taxiunternehmen erneut zur Annahme anbieten.

4.3 Sollten Dritte gegenüber NEO Ansprüche dahingehend geltend machen, dass das Taxiunternehmen eine angenommene Beförderungsanfrage storniert oder die bestellte Fahrt nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt hat, wird das Taxiunternehmen NEO von diesen Ansprüchen (sowie sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) vollumfänglich freistellen.

5. Besondere Pflichten des Taxiunternehmens für die Abwicklung des Bezahlprozesses.

5.1 Die Abrechnung des geschuldete Beförderungsentgelt gegenüber von NEO vermittelten Fahrgästen erfolgt über die Software NEO Driver App im Wege der Kreditkartenbelastung oder anderen dort festgelegten Zahlungsarten. Unabhängig hiervon ist das Taxiunternehmen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die auf das Beförderungsentgelt anfallende Umsatzsteuer abzuführen.

5.2 Im Falle einer Zahlung außerhalb der NEO APP ist der Taxiunternehmer und/oder angestellter Fahrer des Taxiunternehmens dazu verpflichtet dem Kunden eine Rechnung oder Quittung auszustellen.

6. Vergütung und Abrechnung

6.1 Das Taxiunternehmen zahlt für jede erfolgreiche Vermittlung eines Fahrgastes durch die Nutzung der Software „NEO“ die vereinbarte Vermittlungsgebühr, in Höhe von 12 Prozent des Brutto Fahrpreises. Im Leistungspaket Community Driver kann das Taxiunternehmen die Auftragsdisposition eigens übernehmen. Weiter Informationen dazu gerne auf Anfrage. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich durch ein SEPA Lastschriftmandat und wird durch NEO abgebucht, welches zu Vertragsbeginn durch das Taxiunternehmen mit unterzeichnet werden muss.

7. Rechnungsstellung und Zahlung

7.1 Die Abrechnung der Leistungen von NEO erfolgt mit dem Taxiunternehmen wöchentlich.

7.2 Der nach dieser Verrechnung verbleibende Differenzbetrag ist sieben (7) Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt von Seiten des Taxiunternehmens per SEPA-Basis- Lastschrifteinzug. Die Zahlungen sind unabhängig von etwaigen Urlaubsplanungen des Taxiunternehmens/Fahrers in voller Höhe und pünktlich zu leisten.

7.3 Die Rechnung wird per E-Mail an das Taxiunternehmen übersandt.

7.4 Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der Abrechnung. Auf diese Folge wird NEO das Taxiunternehmen bei der Erteilung der Abrechnung hinweisen. Das Taxiunternehmen kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass die Abrechnung falsch war.

8. Nutzung des Partner Dashboard

8.1 NEO stellt dem Taxiunternehmen das Partner Dashboard als online Softwarelösung zur Verfügung, welche über die gängigen Browser in jeweils aktueller Version nutzbar ist.

8.2 Die Nutzung des Partner Dashboards darf nur mit der jeweils eigenen persönlichen Registrierung des Taxiunternehmens erfolgen. Dem Taxiunternehmer wird grundsätzlich eine Registrierung für sein individuelles Taxiunternehmerkonto zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Taxiunternehmer kann jedoch weitere Zugänge zu seinem Taxiunternehmerkonto für von ihm eingesetzte Administratoren registrieren. NEO behält sich das Recht vor, die Registrierung von Administratoren nach vorheriger Ankündigung zukünftig von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.

8.3 Das Taxiunternehmen hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die für die Nutzung des Partner Dashboards erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgerätes, die Aktualität der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet.

8.4 Das Taxiunternehmen hat das Partner Dashboard so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an der Softwarelösung auftreten und der mit dem Partner Dashboard verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Taxiunternehmer wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen des Partner Dashboards umgehen oder verändern.

8.5 Das Taxiunternehmen hat seine Login-Daten sicher zu verwahren und darf diese Dritten nicht mitteilen oder diesen den Zugang zum Partner Dashboard ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und Sicherheit seines Taxiunternehmenskontos ist es verantwortlich. Über eine unberechtigte Nutzung durch Dritte hat es NEO umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Regelungen dieser Ziffer 8.5 gelten entsprechend auch für die Login-Daten der für den Taxiunternehmer registrierten Administratoren.

9. Verfügbarkeit

9.1 Das Taxiunternehmen hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Partner Dasboards. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass Drittanbiter-Software (wie z.B. 3CX oder Onde) fehlerlos laufen. NEO ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.

9.2 Darüber hinaus hat NEO das Recht, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen, auch ohne den Taxiunternehmer und/oder die Taxifahrer individuell zu informieren. Über eine derartige Einstellung wird sich NEO bemühen rechtzeitig per Mail die Taxiunternehmen zu informieren.

10. Nutzungsrechte

10.1 NEO räumt dem Taxiunternehmen ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und nicht exklusives und auf die Laufzeit des Rahmenvertrages beschränktes Nutzungsrecht für die Nutzung des Partner Dashboards im Rahmen des unter Ziffer 8.2 festgelegten Umfangs ein.

10.2 Dem Taxiunternehmen ist es untersagt, das Partner Dashboard ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, oder unterzulizenzieren. Dem Taxiunternehmen ist es des Weiteren untersagt, das Partner Dashboard zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“).

11. Verantwortlichkeit für Inhalte

11.1 Das Taxiunternehmen ist allein für die von ihm im Rahmen der Nutzung des Partner Dashboards übermittelten Inhalte verantwortlich. Es ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Dem Taxiunternehmen werden im Verhältnis zu NEO auch Inhalte zugerechnet, die von Dritten oder einem weiteren Nutzer erstellt oder zur Verfügung gestellt werden und unter seiner Registrierung übermittelt werden.

11.2 NEO behält sich das Recht vor, ohne sich dazu zu verpflichten, übermittelte Inhalte des Taxiunternehmens daraufhin zu prüfen, ob sie im Einklang mit den nach diesem Rahmenvertrag zulässigen Nutzungen stehen. Im Falle eines Verstoßes oder der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes ist NEO berechtigt, Inhalte des Taxiunternehmens zu sperren, zu verändern und auch zu löschen. Ferner ist NEO berechtigt, das Nutzerkonto des jeweiligen Taxiunternehmens zu sperren und den Rahmenvertrag zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung sonstiger Ansprüche seitens NEO.

12. Schutzrechte Dritter, Freistellung

12.1 Das Taxiunternehmen stellt NEO von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen NEO wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Taxiunternehmen, von ihm eingesetzte Taxifahrer oder ihm zurechenbaren Dritte auf dem Partner Dashboard und/oder der NEO Driver App hochgeladenen oder generierten Inhalte oder wegen einer sonstigen Nutzung des Partner Dashboards und/oder der NEO Driver App durch das Taxiunternehmen oder der von ihm eingesetzten Taxifahrer geltend machen, insbesondere wegen eines Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 11.1 dieses Rahmenvertrages bzw. Ziffer 7.1 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen NEO Driver App . Das Taxiunternehmen übernimmt alle NEO aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von NEO bleiben unberührt.

12.2 Werden durch die Nutzung des Partner Dashboards bzw. der NEO Driver App durch das Taxiunternehmen bzw. der von ihm eingesetzten Taxifahrer Rechte Dritter verletzt, wird das Taxiunternehmen die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung des Partner Dashboards bzw. der NEO Driver App sofort einstellen.

12.3 Das Taxiunternehmen ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung Ansprüche gegenüber NEO geltend machen, NEO umfassend und umgehend zu informieren, soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.

13. Ausschluss von der Nutzung

13.1 Aufgrund von gravierenden Verstößen gegen die sich aus Gesetzen und/oder den anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Pflichten können das Taxiunternehmen und die für ihn tätigen Taxifahrer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der NEO Dienste insgesamt oder von einzelnen Teilleistungen ausgeschlossen werden.

13.2 Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn das Taxiunternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht rechtzeitig nachkommt, die erteilte Einzugsermächtigung widerruft oder nach der Annahme einer Fahrt bzw. nach einer Vorbestellung die Beförderung nicht ausführt, ohne dass hierfür ein vom Taxiunternehmen nachgewiesener besonderer Grund vorliegt.

13.3 Storniert das Taxiunternehmen oder ein für ihn tätiger Taxifahrer eine angenommene Vorbestellung, ohne hierzu unverschuldet gezwungen zu sein, so ist NEO berechtigt, das Taxiunternehmen für eine unbestimmte Dauer von der Taxifahrtenvermittlung und/oder von der Vermittlung von Vorbestellungen auszuschließen.

14. Beendigung des Rahmenvertrages

14.1 Dieser Rahmenvertrag ist unbefristet und jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform beiderseits mit sofortiger Wirkung im Ganzen kündbar.

14.2 Der Rahmenvertrag endet im Ganzen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn weder das Taxiunternehmen, noch einer der von ihm eingesetzten Taxifahrer mehr berechtigt ist, am Verkehr mit Taxi teilzunehmen.

14.3 Dieser Rahmenvertrag kann in Bezug auf Teile der NEO Leistungen, insbesondere der Leistungen Bezahlen per App und/oder NEO Vorbestellungen von NEO jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.

15. Haftung

15.1 NEO haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von NEO liegen.

15.2 NEO haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Partner Dashboards und/oder der NEO Driver App zurückzuführen sind.

15.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet NEO nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch NEO verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von NEO arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von NEO, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen NEO und dem Nutzer erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Taxiunternehmer regelmäßig vertraut.

15.4 Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von NEO auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

15.5 Eine weitergehende Haftung von NEO ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem Rahmenvertrag unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Entgegenstehende oder von den Bedingungen dieses Rahmenvertrages abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, NEO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollte eine Bestimmung dieses Rahmenvertrages unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollte dieser eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Rahmenvertrages am nächsten kommt.

16.2 NEO behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem Taxiunternehmer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern.

16.3 NEO behält sich zudem vor, diesen Rahmenvertrag zu ändern, soweit dies für das Taxiunternehmen zumutbar ist. Macht das Taxiunternehmen nach Bekanntgabe einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Der Rahmenvertrag in der jeweils gültigen Fassung können stets online unter www.mytaxi.com eingesehen werden.

16.4 Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist München

16.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem

Rahmenvertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligte der Sitz von NEO, sofern dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

16.6 Sollte NEO mit dem Taxiunternehmer eine Zusatzvereinbarung getroffen haben, geht letztere diesem Vermittlungsrahmenvertrag im Falle von Widersprüchen vor.

+49 89 211 29009